Staplerfahrer müssen nach DGUV Vorschift 68 ausgebildet sein. Diese Standardausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 reicht allerdings nicht aus, um Teleskopstapler zu bedienen. Der neue DGUV Grundsatz 308-009 macht dies sehr deutlich.
Die mehrstufige Ausbildung setzt sich zusammen aus der Stufe 1 Grundausbildung, der Stufe 2a Geräte mit drehbarem Oberwagen/Kranbetrieb und der Stufe 2b Einsatz als Hubarbeitsbühne. Nach erfolgreicher Ausbildung erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis und ein Zertifikat.
Wir bietet Ihnen das Trainingsprogramm in unserem Präsentations- und Trainingszentren in Aschaffenburg und bei Anfrage auch gern bei Ihnen im Unternehmen an.
Inhalte
- Unfallgeschehen und Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Antriebsarten
- Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik
- Standsicherheit und Abstützungen
- Betrieb allgemein
- Umgang mit Last
- Kranbetrieb und Anschlagen von Last
- Hubarbeitsbühnenbetrieb
- Schaufeleinsatz
- Fahrübungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung